Schüler der Jahrgangsstufen 1-5 haben sich nach 22:30 Uhr in ihren Gemeinschaftsräumen oder im übergreifenden Gemeinschaftsraum aufzuhalten. Schüler der Jahrgangsstufen 6-7 haben bis 00:00 Uhr die Erlaubnis, sich frei im Schloss zu bewegen. Von 00:00 Uhr bis 6:00 Uhr gilt die Nachtruhe für jedermann!
Das Frühstück beginnt um 7:00 Uhr und findet sein Ende um 8:00 Uhr. Das Mittagessen wird von 11:50 Uhr bis 12:50 Uhr serviert und das Abendessen könnt ihr von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr besuchen.
Allen Schülern ist es ab dem dritten Schuljahr erlaubt, mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten, das Schulgelände in den, von der Schule organisierten, Hogsmeade-Wochenenden zu verlassen. Den Schülern der unteren Jahrgänge ist das Verlassen des Schulgeländes jedoch [Allerdings ...] untersagt.
Mit dem Schuleigentum sowie dem Eigentum der anderen Schüler ist mit äußerster Vorsicht umzugehen.
Erstklässlern ist es nicht erlaubt, über einen eigenen Besen zu verfügen.
Das Konsumieren von jeglichen Drogen, Tabak und Alkohol ist strengstens verboten.
Das Werfen von verletzenden [... werden ...] Gegenständen, wie Schneebällen, Steinen, Erinnermichs u.ä. ist nicht erlaubt.
Umgang mit Schülern und Lehrern
Sowohl Schüler als auch Lehrer haben sich untereinander respektvoll und höflich zu verhalten!
Schüler dürfen ihren Zauberstab nicht gegen das Schulpersonal erheben.
Den Aufforderungen des Schulpersonals ist ohne Widerworte nachzugehen.
Der Gebrauch von vulgärer Sprache ist nicht gewünscht.
Handgreiflichkeiten, sowie andere gewalttätige Handlungen werden nicht toleriert.
Das Betreten der Schlafsäle des anderen Geschlechts ist strengstens untersagt!
Sollte ein Lehrer die Schlafsäle betreten wollen, so muss er dies vor seinem Vorhaben ankündigen.
Kriminelle Aktivitäten, wie z.B. Diebstahl, werden nicht geduldet!
Unterricht
Das Bestehen der jährlichen Abschlussprüfungen ist Pflicht, um in die nächste Jahrgangsstufe versetzt zu werden.
Das Kopieren von Hausaufgaben oder Betrugsversuche bei den Prüfungen wird nicht toleriert.
Nach Unterrichtsschluss ist es [... Sie ...] den Schülern nicht gestattet, ohne Genehmigung der entsprechenden Lehrkraft, sich in den Klassenräumen aufzuhalten.
Unentschuldigtes Fehlen sowie Leistungsverweigerungen und Unpünktlichkeit werden nicht toleriert.
Bei Krankheiten oder Verletzungen hat sich der Schüler, nachdem er im Krankenflügel war, bei seinem entsprechenden Fachlehrer abzumelden.
Sanktionen
Professoren, Schülersprechern und Vertrauensschülern ist es gestattet, Sanktionen je nach Schwere der vorliegenden Tat zu verhängen.
Bei häufigen Regelbrüchen können dem jeweiligen Schüler Hogsmeade-Wochenenden verboten werden oder der Schulverweis folgen.
Kleidung
Unter der Woche, d.h. von Montag bis Freitag, sind die Schüler dazu verpflichtet, ihre Schul- bzw. Hausuniforum zu tragen. Das betrifft sowohl den Besuch des Unterrichts als auch öffentliche Veranstaltungen der Schule.
Die Schüler sind dazu verpflichtet, unter der Woche, von Montag bis Freitag, ihre Schul- bzw. Hausuniformen zu tragen. Dies gilt sowohl für den Besuch des Unterrichts, als auch für öffentliche, schulische Veranstaltungen.
Zu Quidditchspielen haben die Hausmannschaften ihre jeweiligen Quidditchuniformen zu tragen.
Die Freizeitkleidung ist nach den Unterrichtszeiten erlaubt, zu tragen.
Nutzung von Magie
Das Zaubern in den Schulgängen und Korridoren ist ausdrücklich untersagt. Davon ausgeschlossen sind alltags übliche Zauber.
Das Nutzen von schwarzmagischen Zaubern wird keinesfalls geduldet!
Das Schulpersonal und die Schüler dürfen an ihren jeweiligen Aktivitäten keineswegs durch Magie gehindert werden. Es sei denn, die jeweilige Person führt illegale Aktivitäten aus.
Verhalten in der Bibliothek
Die Bibliothek öffnet täglich um 9:30 Uhr und schließt ab 21:30 Uhr.
Die Schüler haben für einen gepflegten Umgang mit den Schulbüchern zu sorgen.
Die Verbotene Abteilung darf von einem Schüler nur mit der Erlaubnis oder Anwesenheit eines Lehrers betreten werden. Ohne die beiden genannten Bedingungen ist das Betreten strengstens verboten.
Es herrscht vollkommene Ruhe in der Bibliothek. Gesprochen wird wennschon im Flüsterton.
Das Mitbringen von Haustieren in die Bibliothek ist nicht gestattet.
Sobald ein Buch von einem Schüler ausgeliehen werden möchte, muss es von dem Bibliothekar vorher vermerkt werden.
Das verzehren von Essen und Trinken ist innerhalb der Bibliothek nicht erlaubt.
Ausgeliehene Bücher dürfen nicht bemalt oder beschriftet werden.
Verbotene Gegenstände
Jaulende Jo-Jos
Bissige Bumerangs
Geflügelte Schleuder
Fangzähnige Frisbees
Stinkbomben
Stinkkügelchen
Liebestränke
Magische und nicht-magische Waffen
Schwarzmagische und für gefährlich befundene Gegenstände
Das Züchten und die Haltung von gefährlichen oder großen, magischen Wesen ist strengstens verboten!
Familie und Freunde dürfen [... feststellen ...] das Schloss erst nach einer vorherigen Ankündigung und einer offiziellen Genehmigung von der Schulleitung besuchen.
Je nach Schwere des Regelvertsoßes, wird über die folgenden Konsequenzen entschieden!